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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

   
1. ALLGEMEINES
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Walter L. Reichel Gesellschaft m.b.H. sowie deren Rechtsnachfolger) – in der Folge entweder kurz „Reichel“ genannt oder in der ersten Person Mehrzahl („wir/uns“) ausgedrückt - einerseits und deren Kunden (sowie deren Rechtsnachfolger) andererseits gelten ausschließlich die nachstehenden Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht; von dieser Vertragsbestimmung (dass mündliche Nebenabreden nicht gelten) kann mündlich nicht abgegangen werden. Außendienstmitarbeiter sind grundsätzlich nicht befugt, rechtsverbindliche Vereinbarungen für Reichel zu treffen. Insbesondere gilt das Anbot erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder die Lieferung erfolgte.
 
2. ANGEBOTE UND PREISE
gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab unseren Betriebsstätten bzw. Außenlagern: Abholungs- und Versendungskosten von dort ab gehen zu Lasten des Käufers. Sollten sich nach Vertragsabschluß in den Preisgrundlagen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor. Für die gesetzlichen Entsorgungskosten der Waren und der Verpackungen hat der Käufer selbst Sorge zu tragen, sofern die Gebühr nicht extra verrechnet wird; eine substituierte Haftung wird dafür ausgeschlossen.
 
3. ENTWÜRFE UND MUSTER
werden nur zur Ansicht überlassen, auch wenn dafür ein Entgelt oder eine Schutzgebühr entrichtet wird, und müssen innerhalb 4 Wochen zurückgestellt werden. Die Entgegennahme von Entwürfen und Mustern verpflichtet unsere Kunden, die damit oder mit ähnlichen Entwürfen und Mustern zusammenhängenden Aufträge uns zu übertragen. Sollte der Auftrag entgegen dieser Verpflichtung anderweitig vergeben werden, ist uns eine Vergütung von mindestens 25 % des vorgesehenen Auftragswertes – bei Staffelangebot vom Mittelwert – neben den Entwicklungs- bzw. Beschaffungskosten zu bezahlen. Diese Verpflichtungen gelten auch uneingeschränkt für jene Fälle, in denen über Dritte Geschäfte abgewickelt werden, wobei diese zur ungeteilten Hand haften. Entwürfe, Muster und Druckanfertigungen, die von uns stammen, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Abnehmer berechnet werden. Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
 
4. MODELLE, FORMEN, WERKZEUGE, KLISCHEES
usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn dafür Kosten bezahlt werden.
 
5. LIEFERFRISTEN
sind in keinem Fall Fixfristen. Für deren genaue Einhaltung übernehmen wir keine Gewähr. Wir sind berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz von unserer Lieferverpflichtung zurückzutreten, wenn uns die Einhaltung der Lieferfristen nicht möglich ist. Wir sind berechtigt, die Lieferung auch in Teilen vorzunehmen.
 
6. MINDER- ODER MEHRLIEFERUNGEN
bis zu 10 % der einzelnen Warenart müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso Erhöhungen auf Lager-, Pack- oder Verkaufseinheiten nach unserer Wahl.
 
7. AUSFALLMUSTER
soweit daran keine Beanstandungen geltend gemacht werden, sind für die Lieferung maßgebend, auch dann, wenn diese von den vorausgehenden Skizzierungen oder Vorlagen abweichen.
 
8. VERSAND
Mit der Übergabe an die Post, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Lieferungen gelten im Zweifel als unbeschädigt übergeben. Transportrisiko für Beschädigungen und Verzögerungen trägt der Kunde. Auch wenn wir aus Kostengründen die Frachtzahlung teilweise oder ganz übernehmen, bleibt das Risiko beim Kunden. Es besteht die Möglichkeit, gegen einen prozentuellen Zuschlag auf den Rechnungsbetrag das Risiko des Kunden für Transportbeschädigungen insofern auf uns zu übertragen, als im Falle der laufenden Bezahlung dieses Zuschlages durch den Kunden dieser das Recht hat, transportbeschädigte Ware unter Einhaltung der Reklamationsfrist und unter Angabe der Kaufdaten an uns zurückzusenden. Voraussetzungen hierfür sind eine freie Einsendung und ein vom Kunden zu tragender Selbstbehalt von 10 % des Warenwertes, jedoch mindestens 7,5 EUR. Wird dieser prozentuelle Zuschlag vom Kunden bei Bezahlung der Rechnung einmal abgezogen, so besteht kein Anspruch auf Reklamation von Transportschäden. Für zukünftige Lieferungen wird dann kein Zuschlag mehr berechnet, wodurch der Kunde das volle Risiko wieder selbst zu tragen hat. Die Verpackung, der Weg und die Art des Versandes werden, soweit nicht anders vereinbart, von uns bestimmt, selbst dann, wenn der Kunde diesbezüglich etwas anderes wünscht. Im Falle unberechtigter Rücksendung von Ware verwandelt sich unsere Lieferverpflichtung in eine Holschuld. Wir sind berechtigt, für Lagerung bei uns (diese erfolgt auf Risiko des Kunden) pro angefangenen Monat 10 % des Fakturenwertes in Rechnung zu stellen. Die Ausfolgung der unberechtigt zurückgesandten Ware an den Kunden erfolgt nur Zug um Zug gegen Zahlung der neuerlichen Versandspesen und des obigen Lagerungszuschlages sowie allfällig sonst noch offener Forderungen für Kapital, Zinsen und Kosten. Nach unserer Wahl sind wir aber jederzeit (auch dann, wenn wir zunächst die Retour-Ware bei uns gelagert hatten) befugt, im Falle der unberechtigten Rücksendung von Ware die neuerliche Ausfolgung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift von maximal 25 % des diesbezüglichen Kaufpreises, je nachdem, ob und in welchem Ausmaß die Ware überhaupt noch einen konkreten Verwertungswert hat; die übrigen Forderungen bleiben aufrecht. Sendet der Kunde Ware an uns, welche er gar nicht von uns bezogen hat oder deren Bezug durch uns nicht eindeutig feststeht,
so ist der Kunde verpflichtet, uns den diesbezüglichen Manipulationsaufwand zu  ersetzen. Uns trifft keine Rücksendungs- oder Lagerverpflichtung. Das Risiko trifft den Kunden. Nach Ablauf eines Monates sind wir berechtigt, diese Ware ersatzlos zu
vernichten.
 
9. GEWÄHRLEISTUNG
Mängel müssen unter deren genauer Angabe unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware uns mittels eingeschriebenen Briefes angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht anerkannt werden. Rücksendungen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht vorgenommen werden; erfolgen Rücksendungen dennoch, so gelten die Bestimmungen zu Punkt 8. hinsichtlich unberechtigt rückgesandter Ware. Ansprüche auf Wandlung und Schadenersatz sind ausgeschlossen; einem Anspruch auf Preisminderung können wir dadurch begegnen, dass wir nach vorheriger Rücksendung der angeblich mangelhaften Ware eine entsprechende Ersatzlieferung vornehmen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sind vorbehalten. Bei Anfertigung von Sonderwünschen hinsichtlich der Farbtöne können Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Bei Reklamationen ist auf die Verhältnismäßigkeit von Preis und Ausführung zu achten. Da die Ware grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers reist (ausgenommen die Zahlung des  prozentuellen Zuschlages gem. Punkt 8.), können Reklamationen wegen Bruchs oder Beschädigung nicht anerkannt werden. Auf eine Kulanzregelung besteht kein
Rechtsanspruch. Über nicht berechtigte Reklamationen kann kein Schriftverkehr geführt werden.
 
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns (Vertreter haben keine Inkassovollmacht) spesenfrei für den Empfänger zu leisten und gelten mit dem Werktag als erfolgt, welcher der Valutierung der Gutschrift auf einem unserer Konti folgt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 8 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Grundsätzlich behalten wir uns aber vor, ohne Angabe von Gründen, gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu liefern. Eingehende Zahlungen werden in folgender Reihenfolge verbucht: außergerichtliche Eintreibungskosten, gerichtliche Eintreibungskosten, Zinsen, Kapital, wobei wir uns eine andere Widmung ausdrücklich vorbehalten. Sind mehrere Rechnungen offen, so ist zunächst die jeweils älteste Rechnung abzudecken.
Sind andere Zahlungskonditionen vereinbart, so ist jedenfalls unabhängig davon die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig; sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden, so ist die Zahlungsvereinbarung
hinfällig und die Gesamtsumme sofort ohne Nachlass zur Zahlung fällig. Wenn kein ausreichender Bonitätsnachweis erbracht werden kann oder objektive Umstände eine Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung indizieren, sind wir berechtigt, auch im Falle von Zahlungsvereinbarung, gegen Vorauskassa, Barzahlung oder Nachnahme zu liefern und die bereits bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen sowie die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen oder trotz später fälliger Wechsel sofortige Zahlung zu verlangen. Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung und werden nur unter diesem Vorbehalt gutgeschrieben. Bei Zielüberschreitungen verpflichtet sich der Käufer, Zinsen in der Höhe von mindestens 2 % über dem Zinssatz zu bezahlen, welchen wir als Höchstsatz an unsere eigene Bank zu zahlen haben, mindestens jedoch 12 % p.a. Zahlungsverzug des Käufers nimmt diesem das Recht, Erfüllung laufender Lieferverträge zu verlangen. Werkzeug- und Modellkosten sind bei Auftragserteilung netto zahlbar. Bei Sonderanfertigungen ist die Hälfte des Auftragswertes einschl. USt. sofort nach Auftragserteilung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung sowie Inkassospesen zu ersetzen; ebenso Kosten von Exscindierungsklagen, Einstellungen wegen Dritteigentums, Forderungsanmeldungen und andere nicht vom Gericht bestimmte Kosten. Die Höhe der außergerichtlichen Kosten wird wie folgt definiert: € 20,- plus Ust. pro Mahnung. Im Falle des Zahlungsverzuges sowie der Einleitung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens sind sämtliche Rechnungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Ziel fällig und die in den Rechnungen abgezogenen Rabatte und Nachlässe ungültig; in diesen Fällen werden die Brutto-Richtpreise berechnet.
Gutschriften können nur für einen neuerlichen Warenbezug verwendet werden und dürfen nicht bei der Abdeckung bereits fälliger Rechnungen abgesetzt werden.
Außerdem verlieren Gutschriften 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Etwaige Reklamationen verlängern nicht die Zahlungsfrist.
 
11. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bzw. bis zum Ablauf etwaiger Scheck- und Wechselobligos unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderungen zu
schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruch-Diebstahl ausreichend zu versichern. Er kann über sie nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen und darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird die Ware gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir sofort mittels Einschreibebriefes gegen Rückschein zu benachrichtigen, auch ist der Vollzugsbeamte und der Pfandgläubiger, der die Pfändung oder Beschlagnahme veranlasst hat, sofort von unserem erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Im Falle der Weiterveräußerung der uns noch nicht bezahlten Waren tritt der Käufer die ihm durch die Veräußerung seinem Abnehmer gegenüber zustehende Forderung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, bis auf Widerruf die so für uns entstandene Forderung für uns einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Forderung unmittelbar selbst einzuziehen, weshalb der Käufer verpflichtet ist, uns seinen Abnehmer namhaft zu machen sowie die Höhe und Fälligkeit des Wiederveräußerungspreises uns anzugeben. Die Rücknahme von Waren zufolge Eigentumsvorbehaltes lässt unsere ursprüngliche Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen, jedoch wird diese reduziert um den geschätzten Wert der rückgenommenen Ware, maximal jedoch um die Hälfte.
 
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Fälle, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Wien.
 
13. GELTUNG
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für weitere Abschlüsse, ohne dass auf diese Bedingungen im Einzelfalle ausdrücklich Bezug genommen zu werden braucht.
 
14. ZUSATZ FÜR EXPORT-AUFTRÄGE
Unsere Angebote werden in der in Österreich gesetzlich geltenden Währung abgegeben. Bei fremden Währungen ist die Umrechnung so vorzunehmen, dass bei einer bankmäßigen Abrechnung inklusive sämtlicher Bankspesen sich der uns zustehende Eurobetrag als Erlös ergibt. Bei Reklamationen, die von uns nicht beurteilt werden können, ist eine urkundliche Bestätigung eines Vertreters der österreichischen Bundesregierung bzw. der Außenstelle der österreichischen Handelskammer erforderlich. Reklamationen für Transportschäden, Diebstahl etc. erkennen wir nicht an. Eventuelle Streitfälle unterliegen dem österreichischen Recht.
 
15. SONSTIGES
Sollten einzelne Teile dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchem Grund auch immer ungültig sein, so gelten gleichwohl die übrigen Bestimmungen der Bedingungen. Gemäß Datenschutzgesetz werden jene Daten, die zur Abwicklung der Geschäfte notwendig sind, gespeichert und gesichert. Mit der Zusendung regelmäßiger Druckschriften und Angeboten erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
 
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